Anmeldung Hallen-/ Außenplatz- / Springplatznutzung für externe Reiter

Hallo!

Schön, dass du unsere Reithalle, den Außenplatz oder den Springplatz nutzen möchtest. Mit diesem Formular kannst du dich dafür anmelden.

Die Nutzung kostet 10 € pro Pferd.

Wenn du bei uns Unterricht mit einem  Trainer hast, fällt zusätzlich eine Gebühr von 10 € pro Unterrichtseinheit an.

Bitte füll das Formular aus. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir, ob die Nutzung klappt.

Wichtig: Lies bitte vor dem Ausfüllen kurz unsere Hofordnung

Bis bald!

1 Step 1
Anzahl der Perdebitte pro Pferd eine Anmeldung
Was möchtest du nutzen?
Ist geplant, dass du Reitunterricht erhältst?

Nutzungsgebühr

Hallennutzung: [field35] €

Gebühr des Externen Trainers: [field36] €

Bitte bringe am Tag der Nutzung die Nutzungsgebühr in Höhe von [field36+field35] € mit und gebe Sie bei uns ab. 

Bitte beachte, dass die Nutzung erst nach der Bestätigung möglich ist. Diese erhältst du i.d.R. innerhalb von 24h. 

Bevor du die Postkutsche losschickst:
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Moin,

wo viele Menschen zusammenkommen, sind ein paar Regeln unvermeidlich.

Die üblichen Stall- und Betriebsordnungen setzen sich oft aus einer Aneinanderreihung von Anweisungen und Verboten zusammen. Auf diesen ständig erhobenen Zeigefinger möchte ich so weit wie möglich verzichten.

Denn dass…

jeder Einsteller einen sauberen Putz-/Waschplatz vorfinden möchte,

Schäden, die an der Anlage, den Einrichtungen und Gerätschaften bemerkt werden, mir oder meinem Team sofort mitgeteilt werden,

Hindernismaterial sowie sonstige Geräte unverzüglich nach ihrer Benutzung wieder an Ort und Stelle und bei Bedarf gesäubert zurück gestellt werden,

der eigene Müll – egal wo er auf der Anlage entsteht – sofort entsorgt wird,

gefahrträchtige Gegenstände und Medikamente, Fliegenspray, Öle etc. kindersicher untergebracht und sofort wieder weggestellt werden, und

jeder für den anderen mal „mit anpackt“,

ist für uns alle selbstverständlich.

Was mir ansonsten wichtig ist, habe ich für Sie/Euch im Folgenden zusammengestellt:

Immer ein „offenes Ohr“! 😊

Für Ihre/Eure Anliegen haben mein Team und ich immer ein offenes Ohr! Zu erreichen sind wir in dringenden Fällen wie folgt:

Detlev Behrens: 0175 / 145 73 54

Julia Hoff: 0175 / 344 20 73

Anlage

2.1 Öffnungszeiten (Ausnahmen: Veranstaltungen, Erkrankungen des Pferdes, Notfälle)

Täglich von 06:00 – 22:00 Uhr.

2.2 Pkw und Anhänger

Zur Sicherheit von Mensch und Tier achten wir auf dem gesamten Hofgelände auf Schritttempo. Ihre/Eure Pkw könnt Ihr gerne auf dem gepflasterten Hof, nicht jedoch auf den Grünstreifen abstellen.

Das Abstellen von Anhängern mitten auf dem gepflasterten Hofgelände ist nur zum Auf- und Abladen der Pferde möglich. Hierfür steht ausschließlich der dafür vorgesehene „Parkstreifen“ zur Verfügung.

2.3 Hunde

Hunde sind auf dem gesamten Hofgelände an der Leine zu führen. Das Betreten der Reithalle und der Außenplätze ist für Hunde aus Sicherheitsgründen generell verboten.

2.4 Rauchen

In sämtlichen Gebäuden besteht aus Gründen des Brandschutzes Rauchverbot. Geraucht werden darf lediglich im Außenbereich.

2.5 Aufenthaltsbereiche und sanitäre Anlagen

Die Aufenthaltsbereiche und sanitären Anlagen verlassen wir so, wie wir sie selber gerne vorfinden möchten.

2.6 Grünflächen

Die Grünflächen der Anlage dürfen zu deren Schonung nicht von Pferden betreten werden, ausgenommen sind natürlich die Weide- und dazugehörige Flächen.

Stallungen und Füttern

3.1. Achtsamkeit

Wer als letzter den Stall verlässt sorgt dafür, dass das Licht ausgeschaltet ist und die großen Stalltore zugeschoben sind.

3.2 Sattelkammern

In den Sattelkammern wird kein Futter gelagert. Dies ist nur in der Futterkammer möglich. Futterreste werden zusammengefegt und entsorgt, um Ungeziefer keinen Nährboden zu bieten.

3.3 Füttern

Selbständiges Füttern aus den Beständen des Betriebes ist verboten und wird mit einer Abmahnung unter Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung „geahndet“.

3.4 Füttern fremder Pferde

Das Füttern fremder Pferde ist zur Sicherung des Wohlergehens der Tiere verboten.

3.5 Matratzeneinstreu, Abäppeln und Einstreuen

Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass eine so genannte Matratzeneinstreu die beste Grundlage für die Pferde bietet – insbesondere im Hinblick auf die Luftqualität innerhalb der Box und des gesamten Stalles.

Achten Sie daher beim Abäppeln darauf, dass Sie die Matratze nicht „angreifen“. Sie tun Ihrem Pferd damit keinen Gefallen.

Ein- oder Nachstreuen aus unserem Strohbestand ist auch nach dem Abäppeln nicht erlaubt. Wer von Ihnen der Auffassung ist, dass sein Pferd mehr Stroh braucht, wendet sich jederzeit gern an mich.

Die Pferdeäppel werden ausschließlich auf dem Container hinter den Ställen entsorgt.

Reitbahnen

4.1 Reitordnung

Neben den allgemein bekannten Regeln der Reitordnung aus den Richtlinien für Reiten und Fahren mache ich auf folgende Punkte aufmerksam:

Das Freilaufenlassen der Pferde in der Reithalle ist untersagt.

Für das Longieren haben wir den überdachten Roundpen. In der Reithalle wird nur allein, also ohne ein anderes gerittenes Pferd longiert und dies zur Schonung des Bodens auch nur aus berechtigtem Grund, z.B. Anreiten oder Krankheit des Pferdes.

Pferdeäppel werden zur Schonung des Bodens abgesammelt, bevor sie zertreten sind. Vielleicht unterstützt Euch auch jemand aus dem Publikum – fragt doch einfach einmal.

Der letzte Reiter schaltet beim Verlassen der Reithalle das Licht aus.

4.2 Unterrichtszeiten

Da der Unterricht des Betriebes Vorrang gegenüber einer anderweitigen Nutzung der Reitbahnen hat, hängen die Unterrichtszeiten am Schwarzen Brett aus.