Moin,
wo viele Menschen zusammenkommen, sind ein paar Regeln unvermeidlich.
Die üblichen Stall- und Betriebsordnungen setzen sich oft aus einer Aneinanderreihung von Anweisungen und Verboten zusammen. Auf diesen ständig erhobenen Zeigefinger möchte ich so weit wie möglich verzichten.
Denn dass…
jeder Einsteller einen sauberen Putz-/Waschplatz vorfinden möchte,
Schäden, die an der Anlage, den Einrichtungen und Gerätschaften bemerkt werden, mir oder meinem Team sofort mitgeteilt werden,
Hindernismaterial sowie sonstige Geräte unverzüglich nach ihrer Benutzung wieder an Ort und Stelle und bei Bedarf gesäubert zurück gestellt werden,
der eigene Müll – egal wo er auf der Anlage entsteht – sofort entsorgt wird,
gefahrträchtige Gegenstände und Medikamente, Fliegenspray, Öle etc. kindersicher untergebracht und sofort wieder weggestellt werden, und
jeder für den anderen mal „mit anpackt“,
ist für uns alle selbstverständlich.
Was mir ansonsten wichtig ist, habe ich für Sie/Euch im Folgenden zusammengestellt:
Immer ein „offenes Ohr“! 😊
Für Ihre/Eure Anliegen haben mein Team und ich immer ein offenes Ohr! Zu erreichen sind wir in dringenden Fällen wie folgt:
Detlev Behrens: 0175 / 145 73 54
Julia Hoff: 0175 / 344 20 73
Anlage
2.1 Öffnungszeiten (Ausnahmen: Veranstaltungen, Erkrankungen des Pferdes, Notfälle)
Täglich von 06:00 – 22:00 Uhr.
2.2 Pkw und Anhänger
Zur Sicherheit von Mensch und Tier achten wir auf dem gesamten Hofgelände auf Schritttempo. Ihre/Eure Pkw könnt Ihr gerne auf dem gepflasterten Hof, nicht jedoch auf den Grünstreifen abstellen.
Das Abstellen von Anhängern mitten auf dem gepflasterten Hofgelände ist nur zum Auf- und Abladen der Pferde möglich. Hierfür steht ausschließlich der dafür vorgesehene „Parkstreifen“ zur Verfügung.
2.3 Hunde
Hunde sind auf dem gesamten Hofgelände an der Leine zu führen. Das Betreten der Reithalle und der Außenplätze ist für Hunde aus Sicherheitsgründen generell verboten.
2.4 Rauchen
In sämtlichen Gebäuden besteht aus Gründen des Brandschutzes Rauchverbot. Geraucht werden darf lediglich im Außenbereich.
2.5 Aufenthaltsbereiche und sanitäre Anlagen
Die Aufenthaltsbereiche und sanitären Anlagen verlassen wir so, wie wir sie selber gerne vorfinden möchten.
2.6 Grünflächen
Die Grünflächen der Anlage dürfen zu deren Schonung nicht von Pferden betreten werden, ausgenommen sind natürlich die Weide- und dazugehörige Flächen.
Stallungen und Füttern
3.1. Achtsamkeit
Wer als letzter den Stall verlässt sorgt dafür, dass das Licht ausgeschaltet ist und die großen Stalltore zugeschoben sind.
3.2 Sattelkammern
In den Sattelkammern wird kein Futter gelagert. Dies ist nur in der Futterkammer möglich. Futterreste werden zusammengefegt und entsorgt, um Ungeziefer keinen Nährboden zu bieten.
3.3 Füttern
Selbständiges Füttern aus den Beständen des Betriebes ist verboten und wird mit einer Abmahnung unter Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung „geahndet“.
3.4 Füttern fremder Pferde
Das Füttern fremder Pferde ist zur Sicherung des Wohlergehens der Tiere verboten.
3.5 Matratzeneinstreu, Abäppeln und Einstreuen
Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass eine so genannte Matratzeneinstreu die beste Grundlage für die Pferde bietet – insbesondere im Hinblick auf die Luftqualität innerhalb der Box und des gesamten Stalles.
Achten Sie daher beim Abäppeln darauf, dass Sie die Matratze nicht „angreifen“. Sie tun Ihrem Pferd damit keinen Gefallen.
Ein- oder Nachstreuen aus unserem Strohbestand ist auch nach dem Abäppeln nicht erlaubt. Wer von Ihnen der Auffassung ist, dass sein Pferd mehr Stroh braucht, wendet sich jederzeit gern an mich.
Die Pferdeäppel werden ausschließlich auf dem Container hinter den Ställen entsorgt.
Reitbahnen
4.1 Reitordnung
Neben den allgemein bekannten Regeln der Reitordnung aus den Richtlinien für Reiten und Fahren mache ich auf folgende Punkte aufmerksam:
Das Freilaufenlassen der Pferde in der Reithalle ist untersagt.
Für das Longieren haben wir den überdachten Roundpen. In der Reithalle wird nur allein, also ohne ein anderes gerittenes Pferd longiert und dies zur Schonung des Bodens auch nur aus berechtigtem Grund, z.B. Anreiten oder Krankheit des Pferdes.
Pferdeäppel werden zur Schonung des Bodens abgesammelt, bevor sie zertreten sind. Vielleicht unterstützt Euch auch jemand aus dem Publikum – fragt doch einfach einmal.
Der letzte Reiter schaltet beim Verlassen der Reithalle das Licht aus.
4.2 Unterrichtszeiten
Da der Unterricht des Betriebes Vorrang gegenüber einer anderweitigen Nutzung der Reitbahnen hat, hängen die Unterrichtszeiten am Schwarzen Brett aus.